Sie haben zwei Optionen, den Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse zu stellen: telefonisch oder schriftlich. Wir von PflegeVertrauen empfehlen den Pflegeantrag unbedingt schriftlich zu stellen und auf eine schriftliche Eingangsbestätigung zu achten. Nur in diesem Fall können Sie eindeutig nachweisen, wann der Antrag gestellt wurde. Die Eingangsbestätigung ist wichtig, da Sie bei Anerkennung des Pflegegrads alle Leistungen mindestens rückwirkend bis zum Tag des Antrags erstattet bekommen. Oft geht es um mehrere Tausend Euro. Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie sowohl bei einem postalischen Einschreiben als auch bei der Nutzung unseres Services "Antrag online stellen".
Je nachdem wie Sie den Pflegeantrag stellen, haben Sie verschiedene Vor- und Nachteile. Diese zeigen wir Ihnen nachfolgend auf. Zögern Sie auf alle Fälle nicht den Pflegeantrag zu stellen. Sie können diesen jederzeit und ohne Konsequenzen rückgängig machen, wenn Sie sich im Anschluss doch anders entscheiden. Bedenken Sie immer, dass der pflegebedürftige Angehörige bzw. Sie über die Sozialabgaben in die Pflegekasse eingezahlt haben und somit auch Anspruch auf die Unterstützungsleistungen haben.
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Für den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie einen Pflegeantrag stellen. Sofern Sie weder unseren Service "Antrag online stellen" noch die telefonische Beantragung nutzen möchten, können Sie sich über "Antrag + Ratgeber runterladen" kostenlos unseren formlosen Musterantrag als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und an die Pflegekasse versenden.
Nachfolgend erklären wir Ihnen im Detail, wie / wer / wo / wann man den Antrag auf Pflegegrad stellt und geben Ihnen wichtige Tipps, damit Ihr Antrag nicht abgelehnt wird - jeder dritte Antrag wird in der Regel abgelehnt, der Großteil zu unrecht.
Um einen der fünf Pflegegrade zu erhalten, gilt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Diese können Sie mit Hilfe unseres Pflegerechners überprüfen und in einem Pflegetagebuch dokumentieren. Pro Jahr unterstützen wir über 120.000 Ratsuchende bei der Beantragung und Durchsetzung eines fairen Pflegegrads.
Der Antragsteller ist immer der Pflegebedürftige, nicht der Angehörige, und die Leistungen müssen von seiner Pflegekasse genehmigt werden. Wenn der Pflegebedürftige den Antrag nicht mehr selbst stellen kann, kann das ein Angehöriger machen.
Der Antrag auf Pflegegrad wird bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Antragstellers gestellt, die seiner Krankenkasse angegliedert ist. Ist der Pflegebedürftige zum Beispiel bei der Techniker Krankenkasse krankenversichert, so ist er auch bei der Techniker Krankenkasse pflegeversichert. Hier finden Sie Info zu allen Pflegekassen.
Es gilt, dass Leistungen von der Pflegekasse immer erst ab dem Monat, in dem der Antrag auf Pflegegrad gestellt wurde, erstattet werden. Dabei zählt der jeweilige Monat und somit kann bis zum 28./30./31. des Monats der Antrag gestellt werden. Wir empfehlen den Antrag zeitnah zu stellen, weil der Pflegegrad immer rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung anerkannt wird.
Der Pflegebedürftige erhält dann Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend dem festgestellten Pflegegrad.
Wenn Sie den Pflegeantrag noch heute stellen, erhalten Sie bei Anerkennung des Pflegegrads rückwirkend bis zum heutigen Tag Leistungen der Pflegekasse ausgezahlt. Laden Sie sich das Musterformular runter und ergänzen Sie den Pflegeantrag um vertrauliche Daten, unterschreiben ihn und schicken ihn an Ihre Pflegekasse.
Alternativ können Sie den Antrag auf Pflege auch direkt online über uns stellen.
Jeder dritte Pflegeantrag wird abgelehnt - 50 Prozent davon zu unrecht. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch und legen Sie einen gut begründeten Widerspruch ein. Hierfür haben Sie - sofern auf dem Gutachten oder Ablehnungsbescheid keine anderen Infos enthalten sind - vier Wochen Zeit. Sollte Ihr Widerspruch erneut abgelehnt und somit weiterhin kein Pflegegrad anerkannt werden, bleibt noch der Klageweg vor dem Sozialgericht. Dieser Weg kann unter Umständen jedoch teuer werden. Deshalb sollte dem Widerspruch eine professionelle Begründung beiliegen, die unsere unabhängigen Pflegeexperten für Sie erstellen können.
Wir helfen Ihnen den Pflegegrad zu bekommen, der Ihnen fair zusteht.
1. Kostenloses
Infogespräch
Im kostenlosen telefonischen Infogespräch mit unserem unabhängigen Pflegeberater beantworten wir erste Fragen und zeigen, wie wir Sie beim Antrag unterstützen können.
Den Termin können Sie frei wählen.
2. Strukturiertes Beratungsgespräch
In einer 60 min. Beratung ermittelt unser Experte in einem strukturierten Interview welcher Pflegegrad Ihnen zusteht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erstellt er im Anschluss eine pflegefachliche Begründung für den Pflegeantrag.
3. Professioneller Antrag, Begleitung & Überprüfung
Nun begleiten wir Sie im anspruchsvollen Antragsverfahren, bereiten Sie auf den wichtigen Begutachtungstermin vor und überprüfen den finale Pflegebescheid. Für Fragen stehen wir die nächsten 6 Monate kostenlos zur Verfügung.
Vom Jahr der Einführung der Pflegeversicherung in 1995 bis Ende 2016 wurden anerkannte Pflegebedürftige in drei Pflegestufen eingruppiert. Zu Januar 2017 wurde im Rahmen der Pflegereform der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt, nämlich die Pflegegrade. Fortan wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr in Minuten benötigter Unterstützungsleistungen und in der eingeschränkten Alltagskompetenz - Demenz - gemessen, sondern im Grad der Selbständigkeit.
Wie beim Antrag auf Pflegegrad musste auch die Pflegestufe beantragt werden. Auch dort konnten Sie den Antrag auf Pflegestufe über ein Formular stellen. Im Anschluss erfolgte die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse. In dem vom MD Gutachter erstellten Pflegegutachten wurde eine Empfehlung über die Höhe der Pflegestufe für die Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung ausgesprochen. Schlussendlich erhielt der Antragsteller einen Bescheid, in dem er über die anerkannte Pflegestufe informiert wurde. Sofern keine Pflegestufe anerkannt wurde, erhielt der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid.