Beantragt ein Pflegebedürftiger einen Pflegegrad, so kann er im Pflegeantrag zwischen verschiedenen Pflegeleistungen wählen, die er in Anspruch nehmen möchte:
Die Auszahlung der Pflegeleistung erfolgt am Monatsanfang an den jeweiligen Leistungsberechtigten, z.B. Pflegedienst, Pflegeheim und Pflegebedürftigen. Das Pflegegeld kann der Betroffene nach eigenem Ermessen verwenden oder weitergeben. Nachfolgend zeigen wir Ihnen kurz auf, was die verschiedenen Pflegeleistungen im Einzelnen bedeuten.
Im Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit wählt der Antragsteller zwischen den zwei Leistungsmöglichkeiten der Pflegekasse aus: Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Liegt ein Pflegegrad vor und wird der Betroffene von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn zu Hause versorgt, hat er einen Anspruch auf Pflegegeld. Deutschlandweit werden mehr als 50 Prozent aller Hilfs- und Pflegebedürftigen in ihrer Häuslichkeit ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn versorgt und beziehen somit alle Pflegegeld. Teilen sich Angehörige und ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, so bezieht der anerkannte Pflegebedürftige eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld.
Die Auszahlung des Pflegegelds erfolgt am Monatsanfang und kann nach eigenem Ermessen vom Leistungsberechtigten verwendet bzw. weitergegeben werden. Einige Pflegebedürftige entscheiden sich dazu, das Pflegegeld an die ihn betreuenden Personen - zum Beispiel pflegende Angehörige wie Tochter, Sohn, Schwiegertocher oder -sohn - als Zeichen der Anerkennung weiterzugeben.
Vom Gesetzgeber ist vorgeschrieben, dass bei Bezug von Pflegegeld eine regelmäßige und pflegefachliche Beratung in Anspruch genommen werden muss. Damit soll sichergestellt werden, dass die Qualität der häuslichen Pflege ausreichend ist, gleichzeitig dient die Beratung aber auch Pflegenden Hilfestellung geben zu können.
Für die Finanzierung der Pflege ist die erfolgreiche Anerkennung der Pflegebedürftigkeit der Dreh- und Angelpunkt. Sobald Sie Unterstützungsbedarf absehen können, empfehlen wir zeitnah das Pflegegeld zu beantragen. Nur dann können Sie so schnell wie möglich finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse erhalten. Laden Sie unseren formlosen Antrag herunter, ergänzen Sie im Dokument die Angaben und legen Sie benötigte Unterlagen bei. Da die Pflegekassen im Durchschnitt leider jeden dritten Antrag auf Pflegegrad ablehnen, ist eine gute Vorbereitung und unabhängige Pflegeberatung sehr viel wert. Nur so sparen Sie Zeit und Nerven. Die Einstufung in einen falschen Pflegegrad kostet Sie schnell mehrere Tausend Euro.
Da Sie verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der Inanspruchnahme von finanziellen Ansprüchen haben, empfehlen wir die Beratung durch einen unabhängigen Pflegeberater. Dieser unterstützt Sie sowohl beim Antrag als auch der anschließenden Optimierung der Ansprüche, somit können Sie sicherstellen, dass das Pflegegeld richtig berechnet wird. Den Antrag auf Pflegegeld zu stellen ist mit Unterstützung unserer Pflegeberater unproblematisch. Wichtig ist für diesen Vorgang:
Das Pflegegeld ist je nach Pflegegrad gestaffelt und steigt an, je höher der anerkannte Pflegegrad ist. Die monatliche Auszahlung des Pflegegelds ist wie folgt je Pflegegrad:
Pflegegrad |
Pflegegeld |
Pflegegrad 1 |
0 Euro |
Pflegegrad 2 |
332 Euro |
Pflegegrad 3 |
573 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro |
Der verpflichtende Beratungseinsatz steht Beziehern aller Pflegegrade kostenlos zur Verfügung. Bezieher von Pflegegrad 1 und von Pflegesachleistungen können, müssen aber keine Beratung in Anspruch nehmen. Die Häufigkeit der Beratungen hängt vom Pflegegrad ab, den die pflegebedürftige Person bezieht. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgeschrieben, bei Pflegegrad 4 und 5 ein vierteljährlicher. Grundlage ist immer das Kalenderjahr.
Benötigen Sie selbst oder einer Ihrer Angehörigen Pflege, sollten Sie sich nach einem Pflegedienst umschauen. Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich die Pflege zu Hause. Sie wollen noch lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und möchten nicht in ein Pflegeheim. Ein ambulanter Pflegedienst kann Ihnen helfen. Sie sollten einen Pflegegrad beantragen. Bei einem Anspruch mit Pflegegrad müssen Sie selbst für den Pflegedienst nichts oder nur einen geringen Betrag zahlen. Über das Internet können Sie einen Pflegedienst vor Ort finden.
Ein ambulanter Pflegedienst hat den Vorteil, dass er zu Ihnen ins Haus kommt. Er macht sich mit den Gegebenheiten zu Hause vertraut. Sie werden in der gewohnten häuslichen Atmosphäre gepflegt. Bei einem Anspruch mit Pflegegrad rechnet der Pflegedienst die Leistungen für die Pflege zu Hause bei der Pflegekasse ab. Ein ambulanter Pflegedienst ist billiger als die Unterbringung im Pflegeheim.
Bei einem Anspruch mit Pflegegrad erhalten Sie Pflegegeld. Nehmen Sie einen Pflegedienst in Anspruch, bekommt der Pflegedienst das Geld. Sie können auch einen Pflegedienst mit der Pflege durch einen Angehörigen kombinieren. Das Pflegegeld wird dann anteilig gezahlt.
Pflegegrad |
ambulante Pflegesachleistungen bis 12/2023 | ambulante Pflegesachleistungen ab 01/2024 |
Pflegegrad 1 |
- | - |
Pflegegrad 2 |
724 Euro | 761 Euro |
Pflegegrad 3 |
1.363 Euro |
1.432 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.693 Euro | 1.778 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.095 Euro | 2.200 Euro |
Wird der Pflegebedürftige von einem mobilen Pflegedienst versorgt, so fallen Kosten an, die im Leistungskatalog des Pflegediensts eingesehen werden können. Je nach Leistung wie zum Beispiel Duschen, Kämmen, große oder kleine Wäsche, Essen anreichen, fallen einzelne Kosten an. Wenn die Summe der Kosten für die erbrachten Leistungen die Höhe der ambulanten Pflegesachleistung - je Pflegegrad verschieden - übersteigt, muss die Differenz vom Pflegebedürftigen selbst oder den Angehörigen aufgebracht werden.
Einen Pflegedienst vor Ort finden können Sie über das Internet. Sie finden dort auch Bewertungen von Patienten, die diesen Pflegedienst bereits in Anspruch genommen haben. Wenn Sie mit den Leistungen des Pflegediensts oder eines Pflegers nicht zufrieden sind, sollten Sie das dem Leiter des Pflegedienstes mitteilen.
Möchten Sie einen guten Pflegedienst vor Ort finden, können Sie auch Freunde oder Bekannte befragen, die bereits die Pflege zu Hause in Anspruch nehmen.
Gerne unterstützen auch wir Sie bei der Auswahl. Durch unsere jahrelange Erfahrung kennen wir bei Ihnen vor Ort sehr gute Pflegedienste, denen Sie sich bzw. Ihren Angehörigen anvertrauen können.
Etwa ein Viertel aller Pflegebedürftigen werden sowohl von Familienmitgliedern als auch von einem professionellen ambulanten Pflegedienst betreut und im Alter versorgt. Aus diesem Grund bietet der Gesetzgeber eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld an. Nutzen Sie beispielsweise nur 60 Prozent der Pflegesachleistungen, können Sie sich zusätzlich noch 40 Prozent des Pflegegelds auszahlen lassen. Alternativ können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung auch für Entlastungsangebote (Haushaltshilfen, ehrenamtliche Hilfsdienste oder Gruppenangebote) genutzt werden. Während einer Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen und einer Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr werden 50 Prozent des bisher bezogenen Pflegegelds ausgezahlt.
Wussten Sie, dass Sie die verschiedenen Ansprüche auch kombinieren können? Um die für Sie bestmögliche Form zu finden empfiehlt sich der Austausch mit einem Pflegeprofi, der Sie hinsichtlich der finanziellen und pflegerelevanten Möglichkeiten informiert und beratend zur Seite steht. Hier als Beispiel für Pflegegrad 2:
Pflegesachleistung / Monat |
Pflegegeld / Monat | Gesamtanspruch / Monat |
60 Prozent von 761 Euro = 456.60 Euro
|
40 Prozent verbleiben und werden ausgezahlt: 40% von 332 Euro = 132.80 Euro |
Pflegesachleistung: 456.60 Euro Pflegegeld: 132.80 Euro Summe: 589.40 Euro |
Zunächst gilt es den Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen.
Damit Ihr Antrag nicht abgelehnt wird - immer wird mehr als jeder vierte Antrag abgelehnt - unterstützen wir Sie gerne dabei wie folgt:
Bei der Kurzzeitpflege wird die Betreuung und Pflege des Pflegebedürftigen für eine gewisse Zeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflege- oder Altenheim) durchgeführt. In Anspruch genommen werden kann die Kurzzeitpflege, sobald die Versorgung in der Häuslichkeit vorübergehend nicht mehr ausreichend sichergestellt werden kann. Dieses kann der Fall sein, wenn der pflegende Angehörige erkrankt oder aber selbst eine Auszeit - z.B. mit Urlaub - benötigt. Generell besteht der Anspruch, wenn die häusliche Pflege nach einem Aufenthalt im Krankenhaus erst organisiert werden muss, sich die Pflegesituation akut verändert, Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen oder sich eine Krisensituation bei der Pflegeperson ergibt.
Ähnlich wie die Verhinderungspflege muss auch die Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung beantrag werden. Wenn die Versorgung des Pflegebedürftigkeit in der Häuslichkeit oder teilstationären Pflege nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht Anspruch vollstationäre Kurzzeitpflege für maximal acht Wochen pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Für diesen Zeitraum für Grund- und Behandlungsleistungen (Ernährung, Körperpflege, Mobilität etc.) 1.774 Euro als Leistung von der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Da die Kosten aber höher sind, bleibt ein Kurzzeitpflege Eigenanteil noch offen. Die Kurzzeitpflege Kosten müssen dann von den Angehörigen oder dem Pflegebedürftigen selbst übernommen werden. Wenn statt Verhinderungspflege nur Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden soll, kann der Betrag für Kurzzeitpflege verdoppelt werden, sodass 3.224 Euro für die Kurzzeitpflege eine Dauer von acht Wochen bzw. 56 Tage im Jahr zur Verfügung steht. Während dieser Zeit wird wie bei der Verhinderungspflege auch bei der Kurzzeitpflege maximal acht Wochen das Pflegegeld zur Hälfte weiter an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. In manchen Regionen ist es leider nicht leicht einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden, gerade wenn die Kurzzeitpflege ein Notfall ist.
Um Kurzzeitpflege nutzen zu können, muss ein Antrag gestellt werden, wie bei der Verhinderungspflege. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Den Antrag müssen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen einreichen. Kontaktieren Sie dazu einfach die entsprechende Pflegekasse oder lassen Sie sich von unseren unabhängigen Pflegesachverständigen beraten.
Wenn die Versorgung der pflegebedürftigen Person nicht mehr durch die Angehörigen möglich ist, auch nicht im Zusammenspiel mit einem Pflegedienst oder in der 24-Stunden-Pflege, finden Sie Unterstützung in einem Pflegeheim. Deutschlandweit gibt es etwa 12.000 Pflegeheime, zu denen Sie im Internet umfangreiche Informationen finden.
Bei stationärer Pflege zahlt die Pflegekasse pauschale Beträge für die Versorgung - den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung in der Einrichtung - in einem Pflegeheim direkt an den Pflegeanbieter.
Die Kosten für eine vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim können nicht pauschalisiert werden. Denn sowohl zwischen den Heimen im selben Bundesland und derselben Region gehen die Preise weit auseinander. Kosten, die über die Leistungen zur vollstationären Pflege der Pflegeversicherung hinausgehen, müssen privat oder - falls das nicht möglich ist - von der Sozialhilfe übernommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese Finanzierungslücke durch eine private Pflegeversicherung abzudecken.
Ebenso müssen alle Bewohner einen pflegebedingten Eigenanteil (kurz „EEE“) bezahlen. Neu ist, dass dieser Anteil nicht mit zunehmendem Pflegegrad steigt. Der EEE kann zwischen Pflegeheimen abweichen. Zusätzlich zum EEE fallen auch weiterhin Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition an. Diesen tragen die Bewohner ebenfalls selbst.
Tipp: Es ist ratsam sich auch als Angehöriger frühzeitig mit dem Thema auseinander zu setzen, da ein späterer Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung in der Regel sehr teuer wird.
Je nach Höhe des Pflegegrads fällt auch der Betrag aus, den die Pflegekasse als Pflegesachleistung als Kostenübernahme für die Versorgung in einem Pflegeheim zuschießt. Bei Pflegegrad 5 ist die Pflegesachleistung mit 2.200 Euro am höchsten, bei Pflegegrad 2 mit 761 Euro am niedrigsten.
Pflegegrad |
Pflegesachleistung |
Pflegegrad 1 |
- |
Pflegegrad 2 |
761 Euro |
Pflegegrad 3 |
1.432 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.200 Euro |
Mit teilstationärer Versorgung meint man die spezielle Pflegeform für Tag oder Nacht. Diese sind besonders zur Entlastung der Angehörigen gedacht und versorgen den Pflegebedürftigen tagsüber oder während der Nacht. In der Regel werden Fahrdienste für den Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ebenfalls angeboten. Insbesondere für Pflegebedürftige, die an Demenz erkrankt sind, bietet sich die Tagespflege an. Dadurch sind die Betroffenen gut versorgt und die Angehörigen können ihrem Beruf und Alltagsaufgaben nachkommen. Anbieter von Angeboten der Tages und Nachtpflege sind unter anderem die Wohlfahrtsverbände wie DRK, Caritas, AWO oder ASB.
Pflegegrad |
Anspruch für Tagespflege |
Pflegegrad 1 |
0 Euro |
Pflegegrad 2 |
689 Euro |
Pflegegrad 3 |
1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
Der Gesetzgeber finanziert die die teilstationäre Tages- und Nachtpflege um die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Das monatliche Budget für die Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege gibt es zusätzlich zum Pflegegeld / Pflegesachleistung. Wenn Sie mehr Leistung in Anspruch nehmen als durch das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistung verrechenbar sind, tragen Sie die Differenz privat.
Bei der Kombination von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen mit Tages- oder Nachtpflege können insgesamt bis zu 150 Prozent der Leistungen in Anspruch genommen werden. Das bedeutet: Sie dürfen die Tages- oder Nachtpflege zu 100 Prozent und zusätzlich noch bis zu 50 Prozent des Pflegegeldes oder der Pflegesachleistung in Anspruch nehmen.
Sämtliche Kombinationsmöglichkeiten haben wir für Sie in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Die Anspruchsgrenze für eine einzelne Leistung liegt jedoch bei 100 Prozent.
Sachleistung für Tages- oder Nachtpflege |
Pflegegeld oder Pflegesachleistung |
10 Prozent |
100 Prozent |
20 Prozent |
100 Prozent |
30 Prozent |
100 Prozent |
40 Prozent |
100 Prozent |
50 Prozent |
100 Prozent |
60 Prozent |
90 Prozent |
70 Prozent | 80 Prozent |
80 Prozent | 70 Prozent |
90 Prozent | 60 Prozent |
100 Prozent | 50 Prozent |
Unter betreutem Wohnen versteht man verschiedene Formen des Wohnens, in denen Menschen mit Unterstützungs- und Hilfebedarf zusammen wohnen. Hier kombiniert man die Vorteile des eigenen Haushaltes mit den professionellen Dienstleistungen eines Pflegeanbieters!
Welche Formen gibt es?
Es gibt viele verschiedene Wohnformen, die unter den Begriff des betreuten Wohnens fallen können. Sie unterscheiden sich stark in Ihren Konzepten. Auch sind sie jeweils auf ganz unterschiedliche
Umfänge von Hilfebedarf ausgelegt.
So gibt es ähnlich den Seniorenwohngemeinschaften die Möglichkeit, in einer eigenen Wohnung zu leben und bei Bedarf Hilfeleistungen dazu zu buchen. Dies ist besonders für aktive Menschen interessant, die Lust haben in Gesellschaft zu leben. Diese Form ist die mit dem geringsten Hilfebedarf. Sie kombiniert dann Unabhängigkeit und Selbstbestimmung mit altersgerechtem Wohnen und Sicherheit.
Es gibt aber auch Formen mit maximaler Unterstützung – bis hin zur 24-Stunden Betreuung. Zwischen diesen beiden Formen liegen die verschiedenen Angebote des betreuten Wohnens. Je nach individuellem Bedarf und Wunsch kann der Bewohner aus einem ganzen Katalog an möglichen Leistungen auswählen. Deshalb ist es auch nicht möglich pauschal die Kosten für das betreute Wohnen zu benennen.
Die Leistungen können beispielsweise Pflegeleistungen durch Pflegekräfte sein. Aber auch Serviceleistungen wie Hausmeister- und Gartenservice oder Fahrdienste, Hilfe bei der Organisation und Ausführung von Freizeitaktivitäten, Gemeinschaftsräume, Notrufanlagen, Reinigungsservice, Verpflegung – die Auswahl ist hierbei enorm. Sie ermöglicht es auch, soviel Hilfe wie nötig anzubieten und dabei eine größtmögliche Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sicherzustellen. Dies ist die Stärke des betreuten Wohnens.
Wer leistet die Hilfe? Meist sind die Wohnanlagen für das betreute Wohnen organisatorisch und räumlich an einen professionellen Pflegeanbieter angegliedert. So findet man sie häufig in der Nähe eines Altenheimes oder eines ambulanten Pflegedienstes. Diese sind meist auch die Betreiber. Da die Wohnungen im Regelfall gelöst von der restlichen Anlage sind, ist keine Heimatmosphäre zu erwarten.
Worauf muss man achten?
1. Auch wenn der Name „betreutes Wohnen“ anderes vermuten lässt, hat diese Wohnform nichts mit der rechtlichen Betreuung zu tun.
2. Lassen Sie sich das Konzept genau erklären und suchen Sie sich ein passendes Angebot aus.
3. Klären Sie sich den gewünschten Unterstützungsbedarf vorher ab, da davon in hohem Maße die Kosten abhängen werden.
4. Betreutes Wohnen kann als Alternative zum direkten Einzug in ein Pflegeheim genutzt werden. Das bietet sich an, wenn das Wohnen zuhause nicht mehr möglich und ein Pflegeheim
noch nicht nötig ist.
5. Interessant kann auch das Poolen von Leistungen sein, um so Geld zu sparen.
Neben der Wohnform des betreuten Wohnens gibt es noch Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenhäuser.
Sie suchen ein betreutes Wohnen in Ihrer Nähe? Gerne lassen wir Ihnen nähere Informationen zu Häusern in Ihrer Nähe zukommen.
Was unterscheidet die Wohngemeinschaften von den anderen Wohnformen?
Grundsätzlich ist die Wohngemeinschaft (kurz: WG) als alternative Wohnform den bereits bekannten WGs ähnlich. Beispielsweise hört man oft von Studenten-WGs. Aber bei einer Wohngemeinschaft gibt es einige Vorteile, die man auch unabhängig vom Alter zu schätzen weiß.
So ist eine Wohngemeinschaft meist günstiger als eine Wohnung alleine zu mieten und zu unterhalten, da man sich die Kosten teilt. Außerdem stehen mit den Mitbewohnern immer soziale Kontakte zur
Verfügung. Gemeinschaftsräume können zum gemeinsamen Verweilen einladen. Das ist auch der wohl wichtigste Punkt: man ist nicht alleine. Wohngemeinschaften können so vor befürchteter Vereinsamung
schützen. Sei es ob man als Ehepaar, Witwe oder Witwer oder Alleinstehender in eine WG zieht: man kann ohne Umstände gemeinsam Unternehmungen machen. Außerdem unterstützen sich die Bewohner
gegenseitig im Alltag.
Für wen eignen sich Wohngemeinschaften? Wohngemeinschaften eignen sich besonders für Menschen, die im Alter nicht allein leben wollen. Und agile Menschen mit Lust an gemeinsamen Unternehmungen fühlen sich in Wohngemeinschaften besonders wohl. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass unterschiedlichen Wohngemeinschaften auch ganz unterschiedliche Regelungen und Ideen haben. Es stecken unterschiedliche Konzepte und damit auch unterschiedliche Kosten hinter den jeweiligen Angeboten. Dies liegt vor allem an der Organisation der Wohngemeinschaften.
Wer organisiert eine solche Wohngemeinschaft? Besonders in bevölkerungsreichen Gebieten, wie beispielsweise Großstädten, gibt es immer mehr Wohngemeinschaften. Diese werden sowohl privat als auch von Dienstleistern organisiert.
Unter den privaten Wohngemeinschaften findet man viele, die sich aus eigenem Interesse zusammengefunden haben. Das kann beispielsweise ein Bekannten- oder
Freundeskreis sein, der seine Lebensform im Alter selbst bestimmen will. Unter Umständen haben diese dann das Haus, in dem sich die Wohngemeinschaft befindet, selbst gebaut, zumindest aber
ausgesucht und dann räumlich und von der Einrichtung an die Bedürfnisse im Alter angepasst.
In einer privaten Wohngemeinschaft herrschen entsprechend die Regeln, die sich die Bewohner selbst gegeben haben. Die Bewohner unterstützen sich aufgrund der engen
Bekanntschaft sehr stark untereinander. Aber sie können auch professionelle Unterstützung von sogenannten Präsenzkräften erhalten und pflegerische oder auch hauswirtschaftliche Unterstützung bei
Fachkräften einkaufen. Zusätzlich können Sie Leistungen vom Pflegedienst gemeinsam in Anspruch nehmen – das spart dann oftmals Zeit und Geld, das wiederum für weitere Leistungen genutzt werden
kann. Man spricht bei dem Zusammenlegen von Leistungen vom sogenannten „poolen“ dieser .
Alternativ gibt es auch viele Wohngemeinschaften, die von Dienstleistern gegründet wurden. Hier kennen sich die Bewohner zuvor nicht, sondern suchen
vielmehr eine alternative Unterbringung zur stationären Versorgung im Heim. Diese sind häufig direkt auf eventuelle Pflege- und Hilfebedürftigkeit ausgerichtet. Solche WGs von Pflegebedürftigen
werden häufig von Pflegediensten oder Pflegeheimen betrieben und haben ein wirtschaftliches Interesse. Es lassen sich dann leicht Leistungen vom Pflegedienst oder –heim „hinzubuchen“, sobald sie
nötig werden sollten. Entscheidungen werden dann bei Bewohner- bzw. Mietversammlungen getroffen. Dort hat man als Angehöriger auch die Möglichkeit mitzubestimmen. Weitere Informationen zu
professionell begleiteten Wohnformen finden Sie im Artikel zum betreuten Wohnen.
Gibt es Förderungen für Wohngemeinschaften?
Ja, es gibt Förderungen. Diese sind jedoch auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten. So gibt es beispielsweise bei der Neugründung einer Wohngemeinschaft eine
Anschubfinanzierung von 2.500€ pro Pflegebedürftigem (maximal: 10.000 Euro pro Wohngemeinschaft). Außerdem finanziert die Pflegekasse Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Hier wird die
Wohnraumanpassung auf das gemeinsame Wohnumfeld gerechnet. Die Förderung ist jedoch auf 10.228 Euro (das entspricht vier Mal der Pauschale von 2.557 Euro) gedeckelt. Unter
bestimmten Umständen gibt es außerdem 214 Euro monatlich als pauschalen Zuschlag pro Bewohner, um die Organisation zu regeln.
Zusammengefasst
1. Besonders für Menschen, die im Alter nicht allein sein wollen, lohnt es sich, über das Zusammenleben in Wohngemeinschaften nachzudenken.
2. Jede Wohngemeinschaft ist unterschiedlich. Sowohl in der Ausgestaltung des Lebens als auch in den Kosten.
Neben der Wohnform der Wohngemeinschaft gibt es noch die des betreuten Wohnens und Mehrgenerationenhäuser.
Sie suchen eine Wohngemeinschaft in Ihrer Nähe?
Gerne lassen wir Ihnen nähere Informationen zu Wohngemeinschaften in Ihrer Nähe zukommen.
Der Alltag der häuslichen Pflege und Betreuung kann mit Belastung verbunden sein. Nach einer neuen Umfrage unter pflegenden Angehörigen fühlen sich 80% der berufstätigen pflegenden Angehörigen erschöpft. Viele vernachlässigen ihre Hobbies, Freunde und vergessen, auf sich selbst zu achten. Sie wünschen sich nur einige Stunden „Auszeit“, in denen sie sich nur um sich kümmern können. Oder sie suchen Austausch mit anderen Pflegenden. Diese Angebote existieren – werden aber leider kaum genutzt. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die wichtigsten Entlastungs- und Hilfsangebote vorstellen. So können Sie die Pflege planen, ohne dabei zu vergessen, sich selbst zu pflegen.
Angehörigen- und Selbsthilfegruppen
In einer Angehörigengruppe können Sie erleben, dass Sie in Ihrer Situation nicht allein sind und Erfahrungen und Tipps austauschen.
Mittlerweile gibt es in vielen Orten Angehörigengruppen. Oftmals bilden sich aus Pflegekurs-Teilnehmern auch Gruppen zum längerfristigen Austausch.
Betreuungsdienstleistungen
Anbieter von Betreuungsdienstleistungen übernehmen, wie der Name schon andeutet, die Betreuung des Pflegebedürftigen. Dies geschieht sowohl
in geselligen Gruppenangeboten in der Einrichtung oder auch stundenweise und ganz individuell bei dem Pflegebedürftigen zu Hause. Tipp: diese Leistung können Sie über das Betreuungsgeld in Höhe
von 100 oder 200 Euro finanzieren.
Verhinderungspflege
Ist der pflegende Angehörige verhindert, weil er beispielsweise erkrankt ist oder in den Urlaub fährt, kann mit
der sogenannten Verhinderungspflege eine Ersatzpflege bezahlt werden. Diese Leistung steht für maximal sechs Wochen im Jahr zur Verfügung, kann aber auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (PG 4 oder PG 5) bis zum Alter von 25 Jahren können die
Verhinderungspflege anstatt bis zu sechs bereits bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die Verhinderungspflege ist eine gute Möglichkeit für den pflegenden Angehörigen, sich eine
Erholung zu ermöglichen.
Urlaubsangebote
Es gibt Reiseanbieter, die sich darauf spezialisiert haben, Urlaubsangebote für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu
organisieren. So werden beispielsweise betreute Gruppenreisen angeboten oder Hotels mit Unterbringungsmöglichkeiten in einer nahegelegenen Pflegeeinrichtung kombiniert. Auch gibt es spezielle
Angebote für Demenzkranke. Die Kosten für die Pflege kann hierbei unter Umständen mit der Verhinderungspflege bezahlt werden. Eine gute Möglichkeit wieder einmal in den Urlaub zu fahren – auch
mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen.
Beratungsmöglichkeiten
In den verschiedenen Beratungsmöglichkeiten wie Pflegeberater, Pflegekurse, Pflegestützpunkte oder auch bei Pflegeschule.de finden Sie
generelle Informationen zu Pflegesituation, Krankheiten und Leistungen, aber auch ganz konkrete Hilfe zu Ihrer individueller Situation. Nutzen Sie sie!
Übrigens: die Leistungen beschreiben wir ausführlich in unserer Informationsbroschüre. Dort finden Sie auch die genauen Informationen zur
Finanzierung.