Am 13. November 2015 hat der Deutsche Bundestag das zweite Pflegestärkungsgesetz - auch bekannt als PSG II - beschlossen. Es tritt am 1.Janruar 2016 in Kraft. Das Bundesgesundheitsministerium hat folgende Verbesserungen beschlossen, die ab dem 1.01.2016 in Kraft treten werden, Details finden Sie hier:
- Verbesserung der Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen
- Verbesserung der ärztlichen Versorgung für Bewohner von Pflegeheimen
- Stärkung des Zugangs von Pflegebedürftigen zu Maßnahmen der Rehabilitation
- Verpflichtung der Pflegekassen zur Erbringung von primärpräventiven Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen
- Weiterentwicklung der Qualitätsmessung, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der Pflege
- flächendeckende Einführung einer vereinfachten Pflegedokumentation in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
- Patientinnen und Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege (häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege) als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.